Deutschland vs. Rumänien:
Steuern und Abgaben im direkten Vergleich
Deutschland und Rumänien unterscheiden sich insbesondere bei Unternehmenssteuern, Lohnnebenkosten und der Besteuerung von Gewinnen. Für Unternehmer aus Deutschland ist Rumänien daher eine interessante Alternative für bestimmte Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen darstellen.
Deutschland und Rumänien im Steuervergleich
Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Wirtschafts- und Rechtssystem, gleichzeitig gehören die steuerlichen Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte im europäischen Vergleich zu den höheren. Neben der Körperschaftsteuer fallen Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag an. Hinzu kommen vergleichsweise hohe Sozialabgaben auf Arbeitsentgelte.
Rumänien verfolgt dagegen eine unternehmerfreundliche Steuerpolitik und bietet insbesondere kleineren Unternehmen attraktive steuerliche Rahmenbedingungen. Je nach Unternehmensgröße, Tätigkeit und Voraussetzungen können unterschiedliche Besteuerungsmodelle zur Anwendung kommen. Auch die vergleichsweise niedrigen Kosten für Personal und bestimmte betriebliche Leistungen können den Wirtschaftsstandort interessant machen.
Wo liegen die wichtigsten Unterschiede?
Unternehmensbesteuerung:
In Deutschland wird der Gewinn einer GmbH grundsätzlich mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. Die tatsächliche Gesamtbelastung hängt dabei unter anderem vom Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
In Rumänien können Unternehmen – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – von einer Besteuerung als Kleinstunternehmen profitieren. Dabei wird grundsätzlich der Umsatz und nicht der Gewinn als Bemessungsgrundlage herangezogen. Für Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kommt grundsätzlich die rumänische Gewinnsteuer zur Anwendung.
Personalkosten:
Auch bei den Personalkosten bestehen erhebliche Unterschiede. Neben dem Bruttogehalt tragen Arbeitgeber in beiden Ländern zusätzliche Sozialabgaben. Die konkrete Belastung sollte deshalb nicht nur anhand des Nettogehalts, sondern anhand der gesamten Arbeitgeberkosten verglichen werden.
Gewinnausschüttungen:
Bei der Ausschüttung von Unternehmensgewinnen können zusätzlich Steuern auf Dividenden entstehen. Hier spielen neben dem jeweiligen nationalen Steuerrecht auch Doppelbesteuerungsabkommen und die persönliche steuerliche Situation des Gesellschafters eine wichtige Rolle.
Steuerbeispiel A
Steuern für Umsatz bis 100.000€
(als "Mikro" microintreprindere)
| Kostenpunkt | Deutschland | Rumänien |
|---|---|---|
| Umsatz (hier Umsatz = Profit) | 100.000 € | 100.000€ |
| Körperschaftssteuer | 15.000 € | XX |
| Gewerbesteuer (Bsp. Hebesatz 440%) | 15.400€ | XX |
| Steuer auf den Umsatz | XX | 1.000€ |
| Sozialpflichtabgaben (nur bei Mikro) | XX | mind. 390€ (bei Mindestlohn) |
| Gesamt nach Steuerlast | 69.600€ | 98.610€ |
| Divid. Steuer bei Ausschüttung (Bsp. 50.000€ Ausschüttung) | (25% + Soli) 13.187,50€ | (16%) 8.000€ |
| _____ | _____ | _____ |
| Gesamte Steuerlast im Beispiel | 43.587,50 € (DE) | 9.390 € (RO) |
Steuerbeispiel B
Steuern für Gesellschaften ohne Zusatzregelung
| Kostenpunkt | Deutschland | Rumänien |
|---|---|---|
| Profit | 200.000 € | 200.000€ |
| Körperschaftssteuer | 30.000 € | 32.000€ |
| Gewerbesteuer (Bsp. Hebesatz 440%) | 30.800€ | XX |
| Steuer auf den Umsatz | XX | XX (da kein "Mikro") |
| Sozialpflichtabgaben (nur bei Mikro) | XX | XX (da kein "Mikro") |
| Gesamt nach Steuerlast | 139.200€ | 168.000€ |
| Divid. Steuer bei Ausschüttung (Bsp. 50.000€ Ausschüttung) | (25% + Soli) 13.187,50€ | (16%) 8.000€ |
| _____ | _____ | _____ |
| Gesamte Steuerlast im Beispiel | 73.987,50 € (DE) | 40.000 € (RO) |

